Für die Ausführung unserer beschriebenen Arbeiten gelten anerkannte Regelwerke und Normen:
Oberflächenvorbereitungsgrad | Zustand der vorbereiteten Oberflächen |
| Sa 1 | Loser Zunder/lose Walzhaut,loser Rost ,lose Beschichtungen und artfremde Verunreinigungen sind entfernt |
| a 2 | Nahezu alle(r) Walzhaut/ Zunder, nahezu aller Rost,und nahezu alle artfremden Beschichtungen sind entfernt.Alle verbleibenden Rückstände müssen fest haften. |
| Sa 2 1/2 | Walzhaut, Zunder , Rost und alle artfremden Verunreinigungen sind entfernt. Verbleibende Spuren sind allenfalls noch als leichte,fleckige oder streifige Schattierungen zu erkennen. |
| Sa 3 | Walzhaut/Zunder,Rost,Beschichtungen und artfremde Verunreinigungen sind entfernt. Die Oberfläche muß ein einheitliches metallisches Aussehen besitzen. |
| St 2 | Loser Zunder/lose Walzhaut,loser Rost,lose Beschichtungen und lose artfremde Verunreinigungen sind entfernt. |
| St 3 | Loser Zunder/lose Walzhaut,loser Rost,lose Beschichtungen und lose artfremde Verunreinigungen sind entfernt. Die Oberfläche muß jedoch viel gründlicher bearbeitet sein ,als bei St 2,so daß sie einen vom Metall herrührenden Glanz aufweist. |
| Fl | Walzhaut, Zunder , Rost und alle artfremden Verunreinigungen sind entfernt. Verbleibende Verunreinigungen dürfen sich als Verfärbungen der Oberfläche (Schattierungen in verschiedenen Farben) abzeichnen. |
| Be | Walzhaut, Zunder , Rost und alle artfremden Verunreinigungen sind vollständig entfernt. Beschichtungen müssen vor dem Beizen mit Säure und mit geeigneten Mitteln entfernt werden. |
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